International Climate Policy

Der erste Meilenstein internationaler Klimapolitik war die Toronto-Konferenz im Jahre 1988. Anläßlich der Toronto-Konferenz wurde die Empfehlung für einen Aktionsplan ausgesprochen, der u. a. vorsieht, die Emissionen von CO2 bis zum Jahr 2005 global um 20%, bezogen auf die Emissionen des Jahres 1988, zu reduzieren und den Energiewirkungsgrad global um 10% bis zum Jahr 2005 zu erhöhen. Darüber hinaus empfahl die Konferenz die Ausarbeitung eines umfassenden Rahmenabkommens zum Schutz der Erdatmosphäre.

Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde Ende 1990 ein organisatorischer Rahmen für die Ausarbeitung und Verhandlung einer Klimakonvention als rechtsverbindliches Instrument zur Eindämmung des Treibhauseffekts geschaffen. Nach mehrjährigen Konsultationen im internationalen Rahmen wurde im Juni 1992 anläßlich der UNCED das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen (UNFCCC) über Klimaänderungen von 158 Staaten, darunter Österreich, unterzeichnet. Weltweit trat die Konvention am 21. März 1994 (90 Tage nach Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde) in Kraft. Für Österreich erreichte sie mit 29. Mai 1994 verbindliche Gültigkeit.

Ziel des Rahmenübereinkommens ist es, "die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann".

Die Einhaltung des Übereinkommens wird von der Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties - COP) überwacht. Die Vertragsstaatenkonferenz (COP, Conference of the Parties) ist das höchste Gremium der Klimarahmenkonvention. Die meisten Staaten der Welt nehmen daran teil. Bei den jährlich stattfindenden Zusammenkünften soll die Umsetzung der Klimakonvention gefördert und überprüft werden.

Mit dem SBI (Subsidiary body for implementation) und dem SBSTA (Subsidiary body for scientific and technical advice) verfügt die Vertragsstaatenkonferenz über zwei Unterorgane, die bei der COP1 1995 eingerichtet wurden und die Beschlüsse der COP vorbereiten. Diese Unterorgane tagen gewöhnlich zweimal jährlich. Der SBSTA ist für die wissenschaftliche und technische Beratung zuständig, indem sie Informationen und Gutachten über den Fortschritt und die Entwicklung in Klimafragen zur Verfügung stellt. Der SBI unterstützt die Vertragsstaatenkonferenz bei der Umsetzung der Konvention und der Kontrolle der Umsetzung.

Das 1996 in Bonn eingerichtete Sekretariat der Klimarahmenkonvention bereitet Konferenzen der Vertragsstaaten und andere Expertentreffen, auf denen die nationalen Maßnahmen zur Eindämmung des Ausstoßes von Treibhausgasen überprüft werden, fachlich und organisatorisch vor.
Ein weiteres wichtiges Element der Klimakonvention stellen die Berichtspflichten der Vertragsstaaten dar. In unregelmäßigen Abständen müssen Nationale Klimaberichte an das Sekretariat der UNFCCC geliefert werden. Bisher gibt es drei Berichte von den Annex-I-Staaten, die u.a. über die Treibhausgas-Emissionen, die nationalen Maßnahmen zur Reduktion, die Aktivitäten zur Unterstützung der Entwicklungsländer und die Emissionsprognosen Aufschluss geben sollen.

Die Klimakonvention bildet lediglich den Rahmen der Klimapolitik, die inhaltliche Gestaltung bleibt offen. Im Dezember 1997 wurde daher das Kyoto-Protokoll zur Klimarahmen-konvention verabschiedet, das erstmals rechtlich verbindliche Verpflichtungen für die Beschränkung des Treibhausgasausstoßes in den Industriestaaten für die Zeit nach dem Jahr 2000 vorsieht.

Im Jahr 2001 wurde auf der dritten Vertragstaatenkonferenz in Marrakesch ein detailliertes Regelwerk zur Implementierung des Kyoto-Protokolls beschlossen (Marrakesch Accords). Es beinhaltet u. a Modalitäten für die Implementierung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls sowie Kontroll- und Sanktionsmechanismen.

Im Februar 2005 trat das Kyoto-Protokoll schließlich in Kraft, nachdem es von mindestens 55 Vertragsparteien des ratifiziert wurde, darunter Industriestaaten, deren CO2 Emissionen zusammengenommen mindestens 55 Prozent der von dieser Ländergruppe im Jahr 1990 emittierten CO2 Emissionen ausmacht. Von einigen wenigen Industriestaaten, wie Australien und den USA wurde es jedoch nicht ratifiziert.

Derzeit steht im Mittelpunkt der internationalen Klimapolitik die Diskussion um ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll, dass im Jahr 2012 ausläuft.

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der Annex I Länder, 1990-2005
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