Der erste Meilenstein internationaler Klimapolitik
war die Toronto-Konferenz im Jahre 1988. Anläßlich
der Toronto-Konferenz wurde die Empfehlung für einen Aktionsplan
ausgesprochen, der u. a. vorsieht, die Emissionen von CO2 bis
zum Jahr 2005 global um 20%, bezogen auf die Emissionen des Jahres
1988, zu reduzieren und den Energiewirkungsgrad global um 10%
bis zum Jahr 2005 zu erhöhen. Darüber hinaus empfahl
die Konferenz die Ausarbeitung eines umfassenden Rahmenabkommens
zum Schutz der Erdatmosphäre.
Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
wurde Ende 1990 ein organisatorischer Rahmen für die Ausarbeitung
und Verhandlung einer Klimakonvention als rechtsverbindliches
Instrument zur Eindämmung des Treibhauseffekts geschaffen.
Nach mehrjährigen Konsultationen im internationalen Rahmen
wurde im Juni 1992 anläßlich der UNCED das
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen (UNFCCC) über
Klimaänderungen von 158 Staaten, darunter Österreich,
unterzeichnet. Weltweit trat die Konvention am 21. März 1994
(90 Tage nach Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde) in Kraft.
Für Österreich erreichte sie mit 29. Mai 1994 verbindliche
Gültigkeit.
Ziel des Rahmenübereinkommens ist es, "die
Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre
auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene
Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau
sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht,
damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen
anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht
wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise
fortgeführt werden kann".
Die Einhaltung des Übereinkommens wird von der
Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties - COP) überwacht.
Die Vertragsstaatenkonferenz (COP,
Conference of the Parties) ist das höchste Gremium der Klimarahmenkonvention.
Die meisten Staaten der Welt nehmen daran teil. Bei den jährlich
stattfindenden Zusammenkünften soll die Umsetzung der Klimakonvention
gefördert und überprüft werden.
Mit dem SBI (Subsidiary body for implementation) und
dem SBSTA (Subsidiary body for scientific and technical advice)
verfügt die Vertragsstaatenkonferenz über zwei Unterorgane,
die bei der COP1 1995 eingerichtet wurden und die Beschlüsse
der COP vorbereiten. Diese Unterorgane tagen gewöhnlich zweimal
jährlich. Der SBSTA ist für die wissenschaftliche und
technische Beratung zuständig, indem sie Informationen und
Gutachten über den Fortschritt und die Entwicklung in Klimafragen
zur Verfügung stellt. Der SBI unterstützt die Vertragsstaatenkonferenz
bei der Umsetzung der Konvention und der Kontrolle der Umsetzung.
Das 1996 in Bonn eingerichtete Sekretariat der Klimarahmenkonvention
bereitet Konferenzen der Vertragsstaaten und andere Expertentreffen,
auf denen die nationalen Maßnahmen zur Eindämmung des
Ausstoßes von Treibhausgasen überprüft werden,
fachlich und organisatorisch vor.
Ein weiteres wichtiges Element der Klimakonvention stellen die
Berichtspflichten der Vertragsstaaten dar. In unregelmäßigen
Abständen müssen Nationale Klimaberichte an das Sekretariat
der UNFCCC geliefert werden. Bisher gibt es drei Berichte von
den Annex-I-Staaten, die u.a. über die Treibhausgas-Emissionen,
die nationalen Maßnahmen zur Reduktion, die Aktivitäten
zur Unterstützung der Entwicklungsländer und die Emissionsprognosen
Aufschluss geben sollen.
Die Klimakonvention bildet lediglich den Rahmen der
Klimapolitik, die inhaltliche Gestaltung bleibt offen. Im Dezember
1997 wurde daher das Kyoto-Protokoll
zur Klimarahmen-konvention verabschiedet, das erstmals rechtlich
verbindliche Verpflichtungen für die Beschränkung des
Treibhausgasausstoßes in den Industriestaaten für die
Zeit nach dem Jahr 2000 vorsieht.
Im Jahr 2001 wurde auf der dritten Vertragstaatenkonferenz
in Marrakesch ein detailliertes Regelwerk zur Implementierung
des Kyoto-Protokolls beschlossen (Marrakesch Accords). Es beinhaltet
u. a Modalitäten für die Implementierung der flexiblen
Mechanismen des Kyoto-Protokolls sowie Kontroll- und Sanktionsmechanismen.
Im Februar 2005 trat das Kyoto-Protokoll schließlich
in Kraft, nachdem es von mindestens 55 Vertragsparteien des ratifiziert
wurde, darunter Industriestaaten, deren CO2 Emissionen zusammengenommen
mindestens 55 Prozent der von dieser Ländergruppe im Jahr
1990 emittierten CO2 Emissionen ausmacht. Von einigen wenigen
Industriestaaten, wie Australien und den USA wurde es jedoch nicht
ratifiziert.
Derzeit steht im Mittelpunkt der internationalen Klimapolitik
die Diskussion um ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll,
dass im Jahr 2012 ausläuft.