JI bzw. AIJ - was ist das?

Unter dem Begriff Kyoto-Mechanismen, die als flexible Instrumente eine grenzüberschreiten-de Implementierung der Emissionsreduktionsziele anstreben, versteht man neben dem Emis-sion Trading (ET), dem Clean Development Mechanism (CDM) auch die Joint Implementati-on (JI) bzw. die Activities Implemented Jointly (AIJ). Der Begriff der Joint Implementation wurde im Rahmen der ersten Klimaverhandlungen in 1991 eingeführt und 1992 in Rio formal in den Text der United Nations Framework Convention on Climate Change aufgenommen.

JI verkörpert denjenigen Ansatz in der Klimaschutzpolitik, bei dem man durch die Ausnut-zung international vorhandener Kostenunterschiede bei Emissionsreduktionen ökonomisch effiziente Lösungen erzielen kann, indem man eine Emissionsreduktion zu minimalen Kosten durchführt. Das Konzept der JI besteht in projektbezogenen Kooperationen zwischen den An-nex I-Staaten zur Reduktion von klimarelevanten Schadstoffen. Speziell können 'donor'-Länder, welche von hohen Emissionreduktionskosten gekennzeichnet sind (typischerweise Industrieländer), in 'host'-Länder mit niedrigeren Reduktionskosten (typischerweise sog. 'unterentwickelte' Länder) investieren und für die entstehende Absenkung der Treibhausga-semissionen Gutschriften (sog. Credits) erhalten. Diese Credits sind für die Erreichung der nationalen Reduktionsziele anrechenbar.

Die erste Vertragsstaatenkonferenz in Berlin initiierte 1995 eine Pilotphase für die JI, in der dieses Instrument unter dem Begriff der AIJ bis 1999 getestet werden soll. Im Rahmen der AIJ können die Annex I-Staaten bereits auf freiwilliger Basis gemeinsame Projekte verfolgen, erhalten aber für die erzielten Treibhausgasreduktionen keine Gutschriften, weshalb speziell für private Investoren kaum Anreize für ein Engagement vorhanden sind.

Mögliche Anwendungsgebiete für JI-Projekte finden sich beispielsweise im Forstsektor, in der Landwirtschaft, in der Abfallwirtschaft, bei Energieproduktion, Energieeffizienz und beim Einsatz erneuerbarer Energieträgern.

Pro

  • Durch JI können Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase weltweit in denjenigen Gebieten durchgeführt werden, wo sie die geringsten Kosten aufwerfen. Auf diese Weise kann der Natur der Treibhausgase, welche das globale Klima unabhängig vom Emissions-standort gleich betreffen, entsprochen werden.
  • Wenn die marginalen Reduktionskosten im Ausland niedriger sind als im Inland, kann die Effizienz der nationalen Klimapolitik durch Emissionsreduktionen im Ausland gehoben werden.
  • JI kann durch Schaffung von Anreizen zusätzlich zum Finanzfluß der öffentlichen Hand große Kapitalflüsse von privaten Investoren aus Industrieländern in Unternehmen der Entwicklungsländer auslösen. Somit kann ein Transfer von innovativen Technologien und Strategien im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftsstils in diese Staaten stattfinden.
  • Entwicklungsländer werden durch JI aktiver in die Implementierung der Klimakonvention miteinbezogen.
  • Durch die Projekte und den innovativen Technologietransfer können Entwicklungsländer in den Genuß sog. 'secondary environmental benefits' kommen.

... und Kontra

  • Aus ethischer Sicht besteht die Gefahr, daß Industrieländer sich durch JI von Reduktions-maßnahmen im eigenen Land sozusagen 'freikaufen' und auf diese Weise die Souveräni-tät sowie die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Entwicklungsländer bedro-hen. Nationale Aktivitäten zur Reduktion der Treibhausgase werden untergraben.
  • Da JI derzeit nur zwischen Annex-I Staaten anrechenbar ist, wird es für die Entwick-lungsländer der Nicht-Annex I-Staaten (v.a. Asien und Indien) schwieriger und teurer, ih-re Treibhausgasemissionen auf einem niedrigen Niveau zu halten.
  • JI und AIJ können mit den Regeln der WTO in Konflikt geraten, da sie die Wettbewerbs-fähigkeit beeinflussen.

Conclusio

JI kann als neue Möglichkeit für die Herabsetzung des Risikos eines Klimawandels gesehen werden. Aus theoretischer Sicht ist JI ein adäquates Instrument für ein globales Problem wie die Klimaerwärmung. Letztendlich entscheidend ist nicht, wo reduziert wird, sondern daß die Lasten gerecht verteilt werden. Vor einer praktischen Umsetzung muß man jedoch die in der Pilotphase gemachten Erfahrungen genau betrachten und dementsprechend die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen durchführen. Als wichtigsten Punkt gilt es, für die JI Anreize auf verschiedensten Niveaus zu schaffen. An erster Stelle sollte es den Regierungen erlaubt sein, im Ausland erzielte Emissionsreduktionen den nationalen Emissionszielen anzurechnen. Für die privaten Investoren sind durch die Implementierung von Emissionssteuern, handelbaren Emissionslizenzen oder anderen regulativen Maßnahmen Anreize zugunsten des JI zu setzen. Im Jahr 2000 muß somit nach Ablauf der Pilotphase durch eine Vertragsstaatenkonferenz eine endgültige Entscheidung bezüglich des 'Crediting', d.h. der Vergabe von Gutschriften, und der endgültigen Struktur der JI-Systeme getroffen werden.

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