JI bzw. AIJ - was ist das?
Unter dem Begriff Kyoto-Mechanismen,
die als flexible Instrumente eine grenzüberschreiten-de Implementierung
der Emissionsreduktionsziele anstreben, versteht man neben dem
Emis-sion Trading (ET), dem Clean Development Mechanism (CDM)
auch die Joint Implementati-on (JI) bzw. die Activities Implemented
Jointly (AIJ). Der Begriff der Joint Implementation wurde im
Rahmen der ersten Klimaverhandlungen in 1991 eingeführt und
1992 in Rio formal in den Text der United Nations Framework
Convention on Climate Change aufgenommen.
JI verkörpert denjenigen Ansatz in
der Klimaschutzpolitik, bei dem man durch die Ausnut-zung international
vorhandener Kostenunterschiede bei Emissionsreduktionen ökonomisch
effiziente Lösungen erzielen kann, indem man eine Emissionsreduktion
zu minimalen Kosten durchführt. Das Konzept der JI besteht in
projektbezogenen Kooperationen zwischen den An-nex I-Staaten
zur Reduktion von klimarelevanten Schadstoffen. Speziell können
'donor'-Länder, welche von hohen Emissionreduktionskosten gekennzeichnet
sind (typischerweise Industrieländer), in 'host'-Länder mit
niedrigeren Reduktionskosten (typischerweise sog. 'unterentwickelte'
Länder) investieren und für die entstehende Absenkung der Treibhausga-semissionen
Gutschriften (sog. Credits) erhalten. Diese Credits sind für
die Erreichung der nationalen Reduktionsziele anrechenbar.
Die erste Vertragsstaatenkonferenz
in Berlin initiierte 1995 eine Pilotphase für die JI, in der
dieses Instrument unter dem Begriff der AIJ bis 1999 getestet
werden soll. Im Rahmen der AIJ können die Annex I-Staaten bereits
auf freiwilliger Basis gemeinsame Projekte verfolgen, erhalten
aber für die erzielten Treibhausgasreduktionen keine Gutschriften,
weshalb speziell für private Investoren kaum Anreize für ein
Engagement vorhanden sind.
Mögliche Anwendungsgebiete für JI-Projekte
finden sich beispielsweise im Forstsektor, in der Landwirtschaft,
in der Abfallwirtschaft, bei Energieproduktion, Energieeffizienz
und beim Einsatz erneuerbarer Energieträgern.
Pro
- Durch JI können Maßnahmen zur Reduktion
der Treibhausgase weltweit in denjenigen Gebieten durchgeführt
werden, wo sie die geringsten Kosten aufwerfen. Auf diese
Weise kann der Natur der Treibhausgase, welche das globale
Klima unabhängig vom Emissions-standort gleich betreffen,
entsprochen werden.
- Wenn die marginalen Reduktionskosten
im Ausland niedriger sind als im Inland, kann die Effizienz
der nationalen Klimapolitik durch Emissionsreduktionen im
Ausland gehoben werden.
- JI kann durch Schaffung von Anreizen
zusätzlich zum Finanzfluß der öffentlichen Hand große Kapitalflüsse
von privaten Investoren aus Industrieländern in Unternehmen
der Entwicklungsländer auslösen. Somit kann ein Transfer
von innovativen Technologien und Strategien im Sinne eines
nachhaltigen Wirtschaftsstils in diese Staaten stattfinden.
- Entwicklungsländer werden durch JI aktiver
in die Implementierung der Klimakonvention miteinbezogen.
- Durch die Projekte und den innovativen
Technologietransfer können Entwicklungsländer in den Genuß
sog. 'secondary environmental benefits' kommen.
... und Kontra
- Aus ethischer Sicht besteht die Gefahr,
daß Industrieländer sich durch JI von Reduktions-maßnahmen
im eigenen Land sozusagen 'freikaufen' und auf diese Weise
die Souveräni-tät sowie die politischen und wirtschaftlichen
Interessen der Entwicklungsländer bedro-hen. Nationale Aktivitäten
zur Reduktion der Treibhausgase werden untergraben.
- Da JI derzeit nur zwischen Annex-I
Staaten anrechenbar ist, wird es für die Entwick-lungsländer
der Nicht-Annex I-Staaten (v.a. Asien und Indien) schwieriger
und teurer, ih-re Treibhausgasemissionen auf einem niedrigen
Niveau zu halten.
- JI und AIJ können mit den Regeln
der WTO in Konflikt geraten, da sie die Wettbewerbs-fähigkeit
beeinflussen.
Conclusio
JI kann als neue Möglichkeit für die
Herabsetzung des Risikos eines Klimawandels gesehen werden.
Aus theoretischer Sicht ist JI ein adäquates Instrument für
ein globales Problem wie die Klimaerwärmung. Letztendlich entscheidend
ist nicht, wo reduziert wird, sondern daß die Lasten gerecht
verteilt werden. Vor einer praktischen Umsetzung muß man jedoch
die in der Pilotphase gemachten Erfahrungen genau betrachten
und dementsprechend die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen
durchführen. Als wichtigsten Punkt gilt es, für die JI Anreize
auf verschiedensten Niveaus zu schaffen. An erster Stelle sollte
es den Regierungen erlaubt sein, im Ausland erzielte Emissionsreduktionen
den nationalen Emissionszielen anzurechnen. Für die privaten
Investoren sind durch die Implementierung von Emissionssteuern,
handelbaren Emissionslizenzen oder anderen regulativen Maßnahmen
Anreize zugunsten des JI zu setzen. Im Jahr 2000 muß somit nach
Ablauf der Pilotphase durch eine Vertragsstaatenkonferenz eine
endgültige Entscheidung bezüglich des 'Crediting', d.h. der
Vergabe von Gutschriften, und der endgültigen Struktur der JI-Systeme
getroffen werden.
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