Begriffe rund um die Klimakonferenz

Hier ein Glossar zum besseren Verständnis der Verhandlungen über den Klimaschutz (Quelle: APA/DerStandard, 08.11.2000)

Treibhausgase:

Dies sind Gase in der Atmosphäre, die verhindern, dass die langwellige Infrarotstrahlung auf direktem Weg von der Erdoberfläche ins Weltall gelangt. Sie heizen die Atmosphäre auf und verhalten sich wie die Glasscheiben eines Treibhauses. Natürliche Treibhausgase sind Wasserdampf, Kohlendioxid, Ozon, Methan und Stickoxid. Vom Menschen gemachte Treibhausgase sind FKW, HFKW, FCKW, SF6. Allerdings werden einige der natürlichen Treibhausgase durch die Aktivitäten des Menschen - vor allem durch Verbrennungsprozesse fossiler Energieträger - forciert (z.B. CO2)

Sechs Gase (bzw. Kategorien) unterliegen im Kyoto-Protokoll Emissionsreduktionszielen. Es handelt sich dabei um CO2 (Kohlendioxid), CH4 (Methan), N2O (Lachgas/Distickstoffoxid), FKW (Vollfluorierte Kohlen-Wasserstoffe), HFKW (Teilfluorierte Kohlen-Wasserstoffe) und SF6 (Schwefelhexafluorid). Allerdings unterliegen sie nicht einzeln einer bestimmten Reduktion, sondern als "Korb" ("Basket"). Ein Land kann also zur Erreichung seines Reduktionsziels jedes beliebige dieser Gase reduzieren.

Dies ist - so Global 2000 - problematisch, da die Messungen der Emissionen von Methan und Lachgas sehr ungenau sind - ein "Schummeln" bei den jährlichen Emissionsberichten könne nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist die Klimawirksamkeit dieser Gase sehr unterschiedlich (siehe GWP). Das bedeute, dass man - zumindest in der Theorie - die CO2-Emissionen nicht unbedingt senken muss, um sein Reduktionsziel zu erreichen - wenn man nur genug von den anderen Gasen reduziert.

CH4, Methan:

Dieses Treibhausgas entsteht beim Reisanbau, durch intensive Rinderhaltung bzw. bei der Verarbeitung von Müll. Methan ist auf einen Zeitraum von 100 Jahren gerechnet 21-mal treibhauseffektiver als CO2.

CO2, Kohlendioxid:

Dieses Treibhausgas entsteht maßgeblich bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl und Gas. Kohle setzt dabei die größte Menge CO2 pro gelieferter Energieeinheit frei, Gas die geringste. Die zweitgrößte Quelle für Kohlendioxid ist die Entwaldung z.B. durch Verbrennen, um Platz für die Landwirtschaft oder auch für Wohngebiete bereitzustellen.


HFKW/FKW:

HFKW und FKW sind durch menschliche Prozesse hergestellte Gase, die - als Ersatz für die Ozon-schädigenden FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) - zur Herstellung von Schaumstoff, in Kühlanlagen, als Feuerlöschsubstanzen und als Lösungsmittel eingesetzt werden.

N2O, Distickstoffoxid/Lachgas:

Dieses Treibhausgas entsteht durch den Verkehr, aber auch durch landwirtschaftliche Prozesse.

SF6, Schwefelhexafluorid:

Dieses Gas wird als Isoliermaterial bei elektrischen Anwendungen sowie als Hitzeleiter und Gefriermittel eingesetzt.

CO2-Äquivalent:

Da die Treibhausgase unterschiedliche Klimawirksamkeit haben, braucht man eine gemeinsame Einheit, um sie vergleichen zu können. Diese Einheit heißt CO2-Äquivalent und berechnet sich aus der Menge der Emissionen eines bestimmten Gases multipliziert mit dessen Klimawirksamkeit (GWP).

GWP, Global Warming Potential:

Die Klimawirksamkeit - ein Maß für die Störung des Gleichgewichts zwischen einstrahlender Solarenergie und an den Weltraum abgegebener langwelliger Strahlung - eines Treibhausgases hochgerechnet auf einen gewissen Zeitraum (meist 100 Jahre). Diese Einheit ist eingeführt worden, um die Treibhausgase untereinander vergleichen zu können, da sie einerseits unterschiedlich in ihrer Klimawirksamkeit sind, andererseits aber auch in ihrer Lebensdauer in der Atmosphäre. Die GWPs: CO2: 1 CH4: 21 HFKW: 140 bis 11.700/Mittelwert: 2.530. FKW: 6.500 bis 9.200/Mittelwert: 7.614). N20: 310 SF6: 23.900
AGBM, Ad Hoc Group on the Berlin Mandate:
Auf der ersten Vertragsstaaten-Konferenz der Klimakonvention (COP1) in Berlin (1995) wurde festgestellt, dass die Verpflichtungen der Klimakonvention nicht ausreichen würden, um das Ziel der Konvention zu erreichen, nämlich die menschengemachte Klimaveränderung aufzuhalten. Daher wurde die AGBM ins Leben gerufen. Diese Gruppe sollte bis 1997 weiterführende Vorschläge ausarbeiten, um die Ziele der Klimakonvention durch zusätzliche Verpflichtungen zu erreichen. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe wurde 1997 in Japan als Kyoto-Protokoll vorgestellt und beschlossen.

Annex-I- und Nicht-Annex-1-Staaten:

Diese Bezeichnung stammt aus der Klimakonvention und listet jene Staaten auf, die Emissionsreduktionsverpflichtungen eingegangen sind. Es sind dies die OECD-Länder sowie die Staaten, in denen sich momentan eine Marktwirtschaft entwickelt. Nicht-Annex-1-Staaten sind jene Länder, die sich in der Konvention nicht zu Emissionsreduktionen verpflichtet haben, die so genannten Entwicklungsländer.

Annex A und Annex B:

Diese Bezeichnung stammt aus dem Kyoto-Protokoll. Annex A listet die sechs Treibhausgase (siehe "Treibhausgase") auf, für welche die im Protokoll festgeschriebenen Emissionsreduktionen gelten, sowie die sektoralen Emissionskategorien. Annex B listet die Emissionsreduktionspflichten der Länder auf, die sich zu verbindlichen Reduktionen verpflichtet haben.

AOSIS, Alliance of Small Island States:

Ein Zusammenschluss der kleinen Insel-Staaten, die durch den Anstieg des Meeresspiegels infolge des Klimawandels extrem bedroht sind. Die AOSIS-Staaten legten auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz (COP1) in Berlin einen Entwurf vor, der vorsah, dass die Annex-1-Staaten ihre CO2-Reduktionen um 20 Prozent bis zum Jahr 2005 reduzieren sollten - eine sehr weitreichende Verpflichtung. Bis heute sind die AOSIS-Staaten eine treibende Kraft in den Klimaverhandlungen. Einige dieser Länder haben auch als erste das Kyoto-Protokoll ratifiziert.

Basisjahr:

Das Basisjahr ist prinzipiell 1990. Allerdings können für die F-Gase (HFKWs, FKWs, SF6) als Vergleichsjahr sowohl die Emissionen von 1990 also auch von 1995 herangezogen werden. Auch gilt nicht für alle Staaten das gleiche Basisjahr. Obwohl grundsätzlich zwar die industriellen Emissionen des Jahres 1990 gelten, dürfen sich etwa viele osteuropäische Länder auf ein anderes Jahr beziehen, da für das Jahr 1990 oft keine Emissionsangaben vorliegen.

"Bubble":

Gemäß Artikel 4 des Kyoto-Protokolls können die Staaten ihre Reduktions-Verpflichtungen auch gemeinsam erreichen. Das so genannte "Bubble-Konzept" sieht vor, dass zwei oder mehrere Staaten ihre Verpflichtungen gemeinsam erfüllen können. Es muss dabei nur die Gesamtsumme der Emissionen stimmen. Bisher wird dieses Konzept nur von der EU genutzt.

COP, Conference of the Parties (Vertragsstaatenkonferenz):

Diese Konferenz ist das höchste Gremium der Klimakonvention. Die meisten Staaten der Welt nehmen daran teil. Bei den jährlich stattfindenden Zusammenkünften soll die Umsetzung der Klimakonvention gefördert und überprüft werden. Die erste Vertragsstaatenkonferenz (COP1) fand 1995 in Berlin statt. In Kyoto (COP3) wurde das Kyoto-Protokoll verabschiedet. Im November 2000 in Den Haag (COP6) soll das Protokoll vervollständigt werden.

G77:

Die Gruppe der ursprünglich 77 Entwicklungsländer (heute sind es 133). Sie wurde gegründet, um die Interessen der Entwicklungsländer international wirkungsvoll vertreten zu können.
Klima-Modelle:
Computermodelle, mit denen versucht wird, das Klima der Erde rechnerisch nachzuempfinden und Voraussagen zu erstellen, wie sich das Klima verändern wird, wenn sich die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre verändert.

IPCC, Intergovernmental Panel on Climate Change:

Dieses wissenschaftliche Gremium wurde 1988 von der WMO (World Meteorological Organisation) und der UNEP (United Nation Environment Programme) gegründet. Es bewertet den wissenschaftlichen Stand der Klimaforschung, untersucht die Auswirkungen der Klimaveränderungen und entwickelt Gegenstrategien.

Reduktionsziele:

Zwar gibt es ein gemeinsames Reduktionsziel der so genannten "Annex-1-Staaten", also jener, die verpflichtende Emissionsreduktionsziele haben (es handelt sich dabei hauptsächlich um Industrienationen). Das gemeinsame Ziel wurde jedoch unterschiedlich aufgeteilt. So müssen zum Beispiel die Länder der Europäischen Union diese Treibhausgase um acht Prozent reduzieren, die USA allerdings nur um sieben und Japan nur um sechs Prozent. Andere Länder dürfen ihre Emissionen steigern: So kann Australien um acht Prozent zulegen, Norwegen um eines. Die EU hat ihr Acht- Prozent-Ziel nochmals unter sich aufgeteilt. Österreich muss in der Folge um 13 Prozent reduzieren. Sanktionen:
Das Protokoll enthält keine Sanktionen für Staaten, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. SBSTA und

SBI:

Subsidiary Body for Scientific and Technological Advice, Subsidiary Body for Implementation. Untergeordnete Gremien der Klimakonvention.

"Senken":

Im Artikel 3 des Protokolls ist vorgesehen, dass sogenannte "Senken" als Reduktionsmechanismus genutzt werden können. Das heißt, dass beispielsweise die CO2-Bindung durch eine Neubewaldung als Emissionsreduktion angerechnet werden kann. Bäume nehmen durch die Photosynthese CO2 auf und gelten daher als Senken. Die tatsächliche Anrechnung von Senken soll allerdings erst nach Klärung der wissenschaftlichen Unsicherheiten möglich sein. Von den Umweltorganisationen wurde diese Möglichkeit bis zuletzt bekämpft. Besteht doch bei der Berechnung der aufgenommenen Menge an CO2 über einen längeren Zeitraum eine große wissenschaftliche Unsicherheit. Darüber hinaus kann aus einer Senke mit der Zeit sehr wohl auch eine Quelle und das aufgenommene CO2 somit wieder an die Umwelt abgegeben werden. Wälder gelten zudem als sehr instabile Senken, da sie etwa bei Bränden wieder CO2 in die Atmosphäre abgeben.

Überprüfung des Protokolls:

Die Angemessenheit der Verpflichtungen des Protokolls sind sehr ungenügend geregelt. So soll die erste Überprüfung auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz des Protokolls stattfinden (MOP: Meeting of the Parties). Da das Protokoll von den meisten Staaten, darunter auch Österreich, bis heute nicht ratifiziert wurde, wird es wahrscheinlich nicht vor 2001 bzw. 2002 in Kraft treten. Mit einer Überprüfung kann demnach nicht vor 2003/2004 gerechnet werden.
Zudem bezieht die Überprüfung sich auf das ganze Protokoll und nicht speziell auf die Reduzierungspflichten. Dies kann dazu führen, dass alles wieder aufgeschnürt werden kann, die Emissionsreduktions-Verpflichtungen aber nicht unbedingt verschärft werden müssen.

Flexible Mechanismen/"FlexMex":

Im Kyoto-Protokoll werden diverse Möglichkeiten zur Erreichung der Reduktionsziele eingeräumt. Diese "Flexiblen Mechanismen" (FlexMex) sind: Handel mit Emissionrechten, CDM, JI:

CDM, Clean Development Mechanism:

Die Annex-1-Staaten dürfen demnach Maßnahmen zur Emissionsreduktion in einem anderen Land tätigen (in Nicht-Annex-1-Ländern), sich diese aber auf die eigenen Zielvorgaben anrechnen. Allerdings wurde keine genaue Mengenangabe festgelegt. Die genauen Details, etwa bezüglich der Art der Projekte, sollen ebenfalls auf der Konferenz in Den Haag im November 2000 geklärt und beschlossen werden.

JI, Joint Implementation:

Der zweite "Flexible Mechanismus", den die Annex-1-Staaten nutzen können, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ohne Maßnahmen im eigenen Land umzusetzen. Der JI-Mechanismus ermöglicht einem Annex-1-Staat, in einem anderen Annex-1-Staat emissionsreduzierende Projekte durchzuführen und sich diese Reduktionen im eigenen Land anzurechnen.
Im Unterschied zum "Clean Development Mechanism" handelt es sich also dabei nicht um Entwicklungsländer. Mengenangaben wurden bisher nicht festgelegt. Die genauen Details sollen in Den Haag geklärt und beschlossen werden.

Handel mit Emissionsrechten:
Hier ist vorgesehen, dass ein Staat sich einen Teil seiner Reduktionspflichten auf einem "Kohlenstoffmarkt" erkaufen kann. Das theoretische Prinzip basiert auf der Annahme, dass die Reduktionen dort getätigt werden sollen, wo es am billigsten ist. So könnte ein Land A mehr reduzieren als es muss, ein Land B dafür weniger. Land B kann dann Emissionsrechte von Land A erstehen und seine Reduktionsziele auf diese Weise "erfüllen".
Eine genaue Mengenangabe wurde im Kyoto-Protokoll nicht festgelegt. Wie dieser Handel im Detail vonstatten gehen soll, wurde in Kyoto ebenfalls nicht beschlossen, das soll aber im November 2000 in Den Haag nachgeholt werden.

"Hot air"/"Heiße Luft":

Interessant ist die Situation in Russland und der Ukraine. Beide Staaten müssen ihre Emissionen laut Kyoto-Protokoll bis zum Jahr 2012 auf dem Niveau von 1990 stabilisieren. Allerdings haben gerade diese Länder auf Grund des Zusammenbruchs des Industriesektors nach der politischen Wende einen Emissionsrückgang von etwa 30 Prozent seit 1990 erlebt.
Die meisten Emissions-Prognosen zeigen, dass Russland und die Ukraine auch 2008-12 noch weit unter ihren Emissionen des Jahres 1990 sein werden. Diese Differenz wird als "Hot air", also "heiße Luft", bezeichnet. Aller Wahrscheinlichkeit wird sie auf dem freien Markt gehandelt werden können (siehe auch "Handel mit Emissionsrechten"). Die Folge wird ein Ansteigen der Emissionen sein.

"Deckelung":

"Flexible Mechanismen" sind laut Kyoto-Protokoll als "zusätzliche" ("supplementary") Maßnahmen zur Erreichung der Reduktionsziele anzusehen. Allerdings wurde der Terminus "supplementary" nicht definiert. Die EU ist der Ansicht, dass zumindest die Hälfte der Zielerreichung "zu Hause" realisiert werden muss, die USA und andere Staaten plädieren dafür, dass die Reduktionen auch überwiegend - also im Ausmaß von über 50 Prozent - im Ausland durch Emissionshandel, CDM und JI erreicht werden können.
Umweltorganisationen drängen darauf, dass für die "FlexMex" jedenfalls ein "Ceiling" - die "Deckelung" - eingeführt wird. Und: Die "Deckelung" müsse möglichst hoch liegen, beispielsweise bei 80 Prozent Zielerreichung im jeweiligen Land selbst.

© APA, DerStandard

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der Annex I Länder, 1990-2005
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Beitrag der projektbezogenen flexiblen Mechanismen (JI/CDM) zum Klimaschutz

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